Zugelassener Ausführer

Viele Firmen nutzen die wohl wichtigste Erleichterung bei der Ausfuhr:  Vereinfachte Zollanmeldung Ausfuhr (ehemals das Anschreibeverfahren als Zugelassener Ausführer oder kurz ZA).

Es vereinfacht die Zollprozeduren bei der Ausfuhr wesentlich und macht unabhängig von den Öffnungszeiten der Binnenzollämter.

Durch die Verordnung (EG) 1192/2008 wurde die Grundlage der vereinfachten Verfahren geändert. Bis Ende 2011 mussten die bestehenden Bewilligungen neu bewertet werden. Zur Neu-Beantragung wird für die Überprüfung ein ausgefüllter Fragebogen zur Selbstbewertung verlangt. Es handelt sich dabei, mit kleinen Einschränkungen, um den Fragebogen, den auch ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Typ C ausfüllen muss.

Der recht umfangreiche Fragebogen dient der Neubewertung der Voraussetzungen für die ZA-Bewilligung. und er gibt  den Bewilligungs-Inhabern die Möglichkeit der Selbstkontrolle und ermöglicht einen neuen Blick auf die Risiken im Unternehmen.

Die in der Selbstbewertung zu machenden Angaben dienen der Zollverwaltung dazu, sich ein umfassendes Bild der zugelassenen Unternehmen zu machen. Eine ausführliche Beantwortung der Fragen kann hierbei die Bearbeitungsdauer erheblich verkürzen.

Die UBK Unternehmens-Beratung Kruse bietet Ihnen die professionelle Unterstützung.